Import von illegalen Tätowiertinten

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Kantonschemiker der Schweiz und der Oberzolldirektion systematisch Importe von Täto-wiertinten auf ihre Rechtskonformität untersucht. Viele Tätowierer mussten darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie Risikofarben importieren, die unerlaubte Pigmente enthalten.

Die Importkontrolle hat ergeben, dass immer noch sehr viele Tätowierer die verfügbaren Hilfsmittel zur Selbstkontrolle entweder nicht kennen oder nicht konsequent anwenden. Sie verwenden in der Folge Farben, welche offensichtlich den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.

Vielen Tätowierern sind das Informationsmaterial, welches das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit BLV auf seiner Homepage zur Verfügung stellt (Negativliste mit verbotenen Farben, Merkblatt zur Selbstkontrolle) zwar bekannt. Sie ziehen aber nicht den Schluss, dass bei Marken, welche gehäuft auf Negativlisten auftreten, die rechtlichen Anforderungen oft nicht eingehalten werden.

60 von 115 Tätowierern hatten Risikofarben bestellt oder verwendet. Nur acht der Betroffenen haben diese Farben selbständig als nicht rechtskonform eingeschätzt und nicht mehr verwendet. Zwei Fünftel wollten nach Hinweisen und Diskussionen umstellen auf Farben, welche mit höherer Sicherheit rechtskonform sind. Die Hälfte der 60 Tätowierer hat auf unsere Informationen und Nachfragen jedoch nicht mehr geantwortet.

Bei den Tätowierern liegt eine grosse Verunsicherung bezüglich Tätowiertinten vor. Die meisten Tätowierer erwarten von den Behörden Positivlisten mit Farben, welche sie verwenden dürfen. Die Verantwortung für die Sicherheit der verwendeten Farben liegt jedoch bei den Herstellern, weil nur diese die genaue Zusammensetzung ihrer Produkte kennen. Da toxikologische Untersuchungen fehlen, verfügen die Behörden weltweit nicht über die notwendigen Angaben, um allenfalls wie bei Kosmetika Positivlisten von sicheren Pigmenten, Konservierungs- oder Hilfsstoffen zu erstellen.

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