Hohe Beanstandungsrate bei Nagellacken

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat in Zusammenarbeit mit dem Zoll und dem Kanton Aargau Nagellacke auf Farbstoffe, Konservierungsmittel, Nitrosamine, Formaldehyd, Phenol, Ethylpyrrolidone, Hydrochinone und Phthalate untersucht. Mehr als 40 Prozent der untersuchten Proben mussten beanstandet werden.

Die Nagellacke wurden am Zoll sowie bei Importeuren, Warenhäusern, Spielzeugläden und Boutiquen der Kantone Aargau und Basel-Stadt erhoben. Die Mehrheit der Proben stammte aus den USA, Frankreich, der Schweiz, China oder Deutschland.

Beanstandungsgründe waren verbotene oder nicht zugelassene Farbstoffe, nicht zugelassene Konservierungsstoffe, verbotenes Lösungsmittel, verbotenes Monomer, technisch vermeidbare Mengen an Nitrosaminen, nicht deklarierte Konservierungsstoffe, Farbstoffe sowie Hydrochinone. Für rund ein Viertel der Produkte wurde entweder ein Verkaufsverbot ausgesprochen oder die Hersteller nahmen die Produkte nach Mitteilung unserer Messergebnisse freiwillig aus dem Verkehr.

Insbesondere überraschte der hohe Anteil von Proben mit Nitrosaminen.  Von 104 untersuchten Nagelprodukten enthielten 61 Produkte Nitrosamine in einer Menge von mehr als 20 µg/kg, was bei Kosmetika üblicherweise als technisch vermeidbar angesehen wird. Betroffen waren ausschliesslich Nagellacke auf der Basis von Nitrocellulose.

Gemäss Lebensmittelrecht dürfen Kosmetika Spuren verbotener Stoffe enthalten, wenn sie nicht bewusst zugesetzt werden, die Gesundheit nicht gefährden und technisch nicht vermeidbar sind. Toxikologische Abschätzungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie verschiedener Hersteller ergaben, dass von den nachgewiesenen Gehalten ein tolerierbares Gesundheitsrisiko ausgeht. Nitrocellulose ist Hauptbestandteil aller handelsüblichen Nagellacke und es ist zurzeit keine Marke auf dem Markt, welche Nitrosamin-frei ist. Die Daten zeigen jedoch grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Produkten, so dass eine Reduktion dieser unerwünschten Stoffe stufenweise möglich ist. Gehalte von mehr als 500 µg/kg Nitrosaminen wurden als technisch vermeidbar eingestuft, da 90% der untersuchten Produkte Gehalte unterhalb dieses Wertes aufwiesen. Der Verkauf dieser Produkte wurde deshalb verboten. Die Hersteller sind nun gefordert, Lösungen zu finden, um Nitrosamine in Nagellacken zu vermeiden oder deren Konzentration auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren.

Auf Grund der hohen Beanstandungsrate drängen sich weitere Kontrollen auf.

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