Keine Milch- und Eiweissproteine in Schweizer Wein nachweisbar

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Schweizer Weine auf die Allergene Ei- und Milchprotein sowie auf Histamin und Kennzeichnung geprüft. Milch- und Eiweissproteine werden oft als Schönungsmittel für Wein eingesetzt. Einzig ein Wein musste wegen fehlender Bezeichnung der Wein-Klasse beanstandet werden.

In drei Geschäften im Kanton Basel-Stadt wurden 12 Schweizer Rotweine und 12 Weissweine der Jahrgänge 2013 bis 2016 mit Preisen von 4.50 bis 15 CHF pro Flasche erhoben. Es handelte sich um 21 AOC-Weine und drei Landweine. Die Alkoholgehalte lagen im Bereich von 11.5 bis 13.6 %vol.

Ein Wein wurde wegen fehlender Bezeichnung der Wein-Klasse an das zuständige Amt über-wiesen. Die Abklärungen ergaben, dass vergessen wurde, die Bezeichnung „AOC“ anzugeben. Neu abgefüllte Weine werden nun korrekt bezeichnet.

Bezüglich den Allergenen Milch- oder Eiproteine sowie bezüglich Histamin entsprachen alle untersuchten Produkte den Anforderungen des Lebensmittelrechts.

Aufgrund der niedrigen Beanstandungsquote müssen inländische Weine künftig nicht mit grosser Priorität bezüglich Ei- und Milchbestandteilen sowie Histamin kontrolliert werden. 

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Infokasten

Als Schönungsmittel für Wein werden Milch- und Eiweissproteine eingesetzt. Das Milchprotein Casein reagiert mit Gerb- und Farbstoffen und wird vor allem für Weisswein eingesetzt. Ein Braunstich bei Rotwein kann ebenfalls mit Casein reduziert werden. Hühnereiweiss ist eines der ältesten Schönungsmittel, bindet an Anthocyangruppen und wird daher zur Harmonisierung von Rotweinen verwendet. Da Milch- und Eiproteine bei entsprechend sensibilisierten Personen Allergien auslösen können, muss auf allfällige Spuren dieser Allergene hingewiesen werden.

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