Biosicherheit

Forschung, Produktion und andere Tätigkeiten mit pathogenen oder gentechnisch veränderten (Mikro-) Organismen müssen in «geschlossenen Systemen» durchgeführt werden, damit ein direkter Kontakt der Organismen mit Mensch und Umwelt vermindert beziehungsweise verhindert werden kann. In der Einschliessungsverordnung (ESV, SR 814.912) sind die Bestimmungen über alle nötigen Sicherheitsmassnahmen definiert. Die Störfallverordung (StFV, SR 814.012) soll zusätzlich die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen in solchen Anlagen schützen.

Unsere Aufgaben im Bereich Vollzug

  • Wir sorgen für den Vollzug der Einschliessungsverordnung und der Störfallverordnung. Dabei beaufsichtigen wir biotechnologische Anlagen, führen Inspektionen und Begehungen durch und ordnen die notwendigen Sicherheitsmassnahmen an.
  • Wir beurteilen Baubegehren, Kurzberichte und Umweltverträglichkeitsberichte.
  • Wir kontrollieren Einsatzplanungen und koordinieren deren Erstellung.

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Die Aufgaben des Biosicherheitslabors

Sicherheitswerkbank in einem Biosicherheitslabor
Hochsicherheitswerkbank zum Umgang mit pathogenen Organismen
  • Wir unterstützen den Vollzug durch Probenerhebungen und Analysen auf Mikroorganismen, welche der ESV unterstehen.
  • Wir sind Referenzlabor des Bundesamts für Umwelt (BAFU) in der Analytik von Umweltproben auf pathogene und gentechnisch veränderte Organismen (GVO).
  • Wir stellen die Betriebsbereitschaft des Regionallabors Nord sicher.

Die Analytik beinhaltet unter anderem Methodenentwicklung und Untersuchungen auf pathogene und gentechnisch veränderte Mikroorganismen (beispielsweise Adenoviren, Lentiviren HIV1) sowie gentechnisch veränderte Pflanzen (beispielsweise Raps, Arabidopsis) und Tiere (beispielsweise Drosophila).

Dabei werden folgende Analysetechniken eingesetzt:

  • Real Time PCR
  • Klassische kulturelle Mikrobiologie
  • MALDI-TOF Massenspektrometrie
  • Infektiositätstest von Viren
  • Antibiogramme

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