Erdbebengerechtes Bauen

Erdbebengerechtes Bauen bzw. die Ertüchtigung bestehender Gebäude minimiert potentielle Erdbebenschäden. Die erdbebengerechte Bemessung von Neubauten sind in den Normen 260 ff (2003) des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geregelt; bestehende Gebäude können mit der SIA Norm 269/8 überprüft werden. Im Kanton Basel-Stadt werden für Neubauten die Einhaltung der SIA-Normen 260 ff gefordert. Bei Umbauten, die in die Tragwerksstruktur eingreifen, ist eine Überprüfung gemäss SIA Norm 269/8 erforderlich. Die Einhaltung der Normen wird im Kanton Basel-Stadt durch das Bau- und Gastgewerbeinspektorat gewährleistet.

Hinweis Erdbebenmikrozonierung Basel-Stadt

Gemäss § 36 der Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (SG 730.115; ABPV) werden die Anforderungen an die Erdbebentüchtigkeit für Neu- und Umbauten festgelegt und auf die entsprechenden SIA-Normen verwiesen. Die bestehende Erdbebenmikrozonierung von 2009 wird als Bemessungsgrundlage für die Erdbebeneinwirkung bei Neu- und Umbauten verwendet.

Die bestehende Erdbebenmikrozonierung des Kantons Basel-Stadt ist gestützt auf die aktuelle Norm SIA 261/1 zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Solange die Aktualisierung der Erdbebenmikrozonierung von 2009 nicht vorgenommen ist, kann sich weiterhin auf die Erdbebenmikrozonierung von 2009 als Bemessungsgrundlage für die Erdbebeneinwirkung bei Neu- und Umbauten abgestützt werden.

Die Anwendung von über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehender Bemessungsgrundlagen kann eigeninitiativ erfolgen.