Gefahrgutbeauftragte

Zur Verminderung der Gefahren beim Transport gefährlicher Güter müssen Betriebe, die stets mit Gefahrgut umgehen, einen Gefahrgutbeauftragten ernennen. Dieser hat die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften zu überwachen und die Unternehmung zu beraten.

Unsere Aufgaben

Wir führen Inspektionen in Betrieben durch, die der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV, SR 741.622) unterstellt sind. Dabei kontrollieren wir, ob die Tätigkeiten zur Verpackung, zum Versand, zur Beladung und zum Transport eingehalten werden und ordnen gegebenenefalls die notwendigen Sicherheits- und Verbesserungsmassnahmen an.

Wir unterstützen und beraten die Kantonspolizei bei Schwerverkehrskontrollen auf der Strasse.

Mitteilungspflicht des Gefahrgutbeauftragten

Betriebe, die in den Geltungsbereich der Gefahrgutbeauftragtenverordnung fallen, sind verpflichet, der Vollzugsbehörde den Gefahrgutbeauftragten mitzuteilen. Die Mitteilung kann mit folgendem Formular erfolgen: