Atomschutz

Gemäss dem kantonalen Gesetz betreffend den Schutz der Bevölkerung vor Atomkraftwerken sind die Behörden des Kantons Basel-Stadt verpflichtet, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken, dass auf dem Kantonsgebiet oder in dessen Nachbarschaft keine Atomkraftwerke nach dem Prinzip der Kernspaltung und keine Aufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe oder Lagerstätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände errichtet werden.

Unsere Aufgaben

Atomkraftwerk Fessenheim (Frankreich)
Kernkraftwerk Fessenheim

Wir gewährleisten die fachliche Betreuung des Vollzugs des Atomschutzgesetzes Basel-Stadt und unterstützen dabei den Bereich Gesundheitsschutz, der die Koordination der Geschäfte in Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag wahrnimmt.
Wir beraten und nehmen Stellung zu Geschäften, die im Zusammenhang mit dem Kernenergiegesetz des Bundes (KEG) stehen (zum Beispiel geplante neue AKW, geologische Tiefenlager).
Wir vertreten den Kanton in der Commission Locale d’Information et de Surveillance (CLIS) des AKW Fessenheim (Frankreich).