Raumluft & Asbest

Raumluft

Gemäss kantonaler Lufthygieneverordnung nimmt das Kantonale Laboratorium Meldungen über Immissionen durch Geruch, Rauch und Staub entgegen. Es führt die erforderlichen Ermittlungen durch, insbesondere über die Häufigkeit und Stärke der Immissionen und stellt wenn möglich die Quelle fest. Es leitet die erforderlichen Sofortmassnahmen ein, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den zuständigen Amtsstellen.

Die Fachstelle Raumluft befasst sich mit Fragen zum Thema Luftqualität in Innenräumen. Privatpersonen im Kanton Basel-Stadt können sich an uns wenden, wenn der Verdacht besteht, dass Schadstoffe in der Wohnungsluft («Wohngifte») zu gesundheitlichen Beschwerden führen.
Unter dem Schlagwort «Wohngifte» werden eine Vielzahl von flüchtigen, meist geruchsaktiven Substanzen zusammengefasst, welche Beschwerden auslösen können.

Verdacht auf ein Wohngiftproblem besteht vor allem dann, wenn nach einem Wohnungswechsel, nach einer Renovation (beispielsweise Neuanstrich, Bodenversiegelung) oder dem Kauf neuer Möbel plötzlich unerklärliche Beschwerden (Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, Atembeschwerden oder anderes) auftreten, die ausserhalb der Wohnung wieder verschwinden.
Im Weiteren ist das Raumklima wesentlich für unser Wohlbefinden. Die Erfahrung zeigt, dass eine zu hohe Temperatur, zu trockene oder staubige Luft, sowie das Rauchen in der Wohnung die weitaus häufigsten Ursachen für Beschwerden sind.

Bei Problemen mit Luftfeuchtigkeit und Schimmelwachstum wenden Sie sich bitte an die medizinischen Dienste.

Für Raumluftprobleme, welche gewerbllich bedingt sind, verweisen wir auf das Lufthygieneamt beider Basel.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit - Wohngifte

Asbest

Asbestfasern
Polarisationmikroskopische Sicht auf Asbestfasern

Asbesthaltige Produkte im Haus sind eine potenzielle Quelle für eine Luftbelastung mit Asbestfasern. Asbest in der Luft kann daher auch zu den Wohngiften gezählt werden. Folgende Produkte können asbesthaltig sein, wenn sie vor 1990 hergestellt wurden:
Leichtbauplatten in Heizräumen und hinter Elektroinstallationen, kartonartige Asbestpappe unter Fensterbrettern, CV-Bodenbeläge («Novilon»), Rohrisolationen, Akustikplatten, Isolationen von Heizungen, Fliessenkleber.
Solche Produkte stellen aber nur dann ein Problem dar, wenn sie mechanisch bearbeitet werden und dadurch Asbestfasern freigesetzt werden.

Für Asbestanalysen wenden Sie sich bitte an ein Privatlabor.

Weitere Informationen