Gemeinsame Gesundheitsregion: Die beiden Kantone nehmen eine Wirkungsanalyse der gemeinsamen Planung vor

Gemeinsame Medienmitteilung des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft machen seit fünf Jahren eine gemeinsame Planung und Regulierung der Gesundheitsversorgung innerhalb der Gemeinsamen Gesundheitsregion. Nun wird eine Wirkungsanalyse zu getroffenen Massnahmen durchgeführt, um Erkenntnisse für die weitere Zusammenarbeit zu gewinnen. Als Folge davon wird die Überarbeitung der gleichlautenden Spitallisten Akutsomatik verzögert. Die Gesundheitsdirektoren werden den Regierungen deshalb beantragen, die bestehenden Spitallisten um ein Jahr bis Ende 2026 zu verlängern.

Basierend auf dem Staatsvertrag zur gemeinsamen Gesundheitsversorgung haben die beiden Kantone gleichlautende Spitallisten in Kraft gesetzt: im Juli 2021 in der Akutsomatik und per Januar 2024 in der Psychiatrie. Auf Anfang 2025 soll eine gleichlautende Spitalliste in der Rehabilitation folgen. Die Spitallisten haben in der Regel eine Laufzeit von vier Jahren und werden somit regelmässig überarbeitet. Bevor eine überarbeitete Spitalplanung im Versorgungsbereich Akutsomatik erstellt wird, führen die beiden Kantone eine Wirkungsanalyse durch. Gegenstand ist die Analyse über die Erreichung der vereinbarten Ziele sowie der getroffenen Massnahmen der aktuellen Planungsperiode, insbesondere der Spitalplanung Akutsomatik. Die Erkenntnisse der Wirkungsanalyse sollen in die bevorstehende Planung einfliessen.

Neue Spitalliste Akutsomatik per 1. Januar 2027

Die nächsten gleichlautenden Spitallisten Akutsomatik verzögern sich somit voraussichtlich bis 2027. Dies ist ein Jahr später, als ursprünglich vorgesehen. Dadurch können einerseits die Erkenntnisse der Wirkungsanalyse berücksichtigt werden. Andererseits basieren dann die Prognosen auf dem Datenjahr 2023, welches eine validere Basis darstellt als das durch COVID-19 verzerrte Datenjahr 2022. So ist sichergestellt, dass die neuen, gleichlautenden Spitallisten Akutsomatik auf verlässlichen Planungsgrundlagen basieren. Die bisherigen Spitallisten sollen ein Jahr länger in Kraft bleiben.

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