Gute Verfahrenspraxis in Lebensmittelbetrieben

Das Kantonale Laboratorium Basel-Statt hat im vergangenen Jahr 1193 Kontrollen in Lebensmittelbetrieben durchgeführt. In 77 Fällen handelte es sich um Nachkontrollen um sicherzustellen, dass die verfügten Massnahmen umgesetzt wurden.

Lebensmittelbetriebe, sind Verpflegungsbetriebe (Restaurants, Take-aways, Kantinen) sowie Gewerbe-, Handels- und Industriebetriebe. Sie werden in der Regel unangemeldet auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen kontrolliert. Dabei werden beispielsweise Prozesse, Unterlagen, Hygiene, Einrichtungen, Lebensmittel sowie Temperaturen in den Betrieben beurteilt. Betrieben wird entsprechend dem Resultat der Kontrolle und der Gewichtung des Betriebs eine Risikostufe zugeteilt. Diese definiert dann wie häufig der Betrieb kontrolliert wird. So werden Betriebe, die mit der Hygiene Mühe haben, oder solche, die z.B. sensible Bevölkerungsgruppen bedienen wie Altersheime, häufiger kontrolliert.

Im Jahr 2023 wurden bei 1023 der 1193 Kontrollen Mängel festgestellt, wobei diese in 337 Fällen geringfügig waren. In wenigen Fällen mussten die strengsten Massnahmen getroffen werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschliessen: 2023 wurden fünf Benützungsverbote und eine Betriebsschliessung angeordnet, vier Produkte sichergestellt und in drei Betrieben Herstellungsprozesse wie Vorkochen verboten. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen des Lebensmittelrechts darf das Kantonale Laboratorium keine Betriebsnamen mit deren Resultaten veröffentlichen.

Die Anzahl der kontrollierten Betriebe mit Mängeln und die Risikoklassierungen zeigen die Wichtigkeit von Kontrollen mit einer dem Risiko entsprechenden Häufigkeit auf. Der geringe Anteil aller Betriebe mit erheblichem und grossem Risiko lässt allerdings auf ein insgesamt gutes Niveau der Lebensmittelsicherheit im Kanton Basel-Stadt schliessen.

Link zum vollständigen Bericht

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