Wenige Mängel bei Gebäck vom Weihnachtsmarkt

Das Kantonale Laboratorium hat nicht deklarierte Allergene und Gluten in Gebäck vom Weihnachtsmarkt untersucht. Die 19 Proben wurden ausserdem bezüglich gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) und Kennzeichnung geprüft. Es wurde eine Beanstandung aufgrund eines Allergens und zwei aufgrund ungenügender Kennzeichnung ausgesprochen.

Am Basler Weihnachtsmarkt wurden an fünf verschiedenen Marktständen insgesamt 19 Proben erhoben. Dabei handelte es sich unter anderem um Mailänderli, Brunsli, Zimtsterne und Christstollen. Fünf Proben waren vorverpackt. Die restlichen Produkte wurden offen angeboten. Während der Probenerhebung von Produkten aus dem Offenverkauf wurde jeweils die Rezeptur verlangt oder nach allergenen Zutaten gefragt.

In einem vorverpackten Christstollen mit dem Spurenhinweis «Kann Spuren von Schalenfrüchten, Sesam und Erdnüssen enthalten» wurden Mandel, Haselnuss und Erdnuss nachgewiesen ohne entsprechende Angabe dieser Zutaten im Zutatenverzeichnis. Der Deklarationsschwellenwert für unbeabsichtigte Verunreinigungen von 1 g/kg wurde im Fall von Mandel überschritten. Gruppenbezeichnungen wie Schalenfrüchte dürfen nur verwendet werden, wenn keine Schalenfrucht den Deklarationsschwellenwert übersteigt. Die Probe wurde deshalb beim Hersteller beanstandet.

Bezüglich GVO und Gluten konnten keine Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben festgestellt werden. Die Kennzeichnung von zwei vorverpackten Produkten war hingegen nicht zufriedenstellend. Zu den Kennzeichnungsmängeln zählten schlechte Lesbarkeit sowie das Fehlen einer Adresse oder der Angabe über die Menge einer ausgelobten Zutat. Bei drei Produkten wurden zudem die Hersteller auf einen besonders leichten Mangel der Kennzeichnung hingewiesen.

Die Kennzeichnung von zwei aus insgesamt fünf vorverpackten Produkten musste beanstandet werden. Deshalb wird die Lebensmittelkategorie Gebäck vom Weihnachtsmarkt zu einem späteren Zeitpunkt erneut überprüft.

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