Viele Mängel bei Augenkosmetika

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat Augenkosmetika auf kritische Substanzen untersucht. Ein Viertel von 96 kontrollierten Proben mussten beanstandet werden. Sieben Produkte wurden verboten. Beanstandungsgründe waren nicht zugelassene Farbmittel, Phthalate, Nitrosamine sowie diverse Deklarationsmängel.

Bei den kontrollierten Produkten handelte es sich um Mascara, Eyeliner, Kajal und Lidschatten. Die Produkte wurden bei Importeuren, Warenhäusern, Parfümerien, Apotheken, Billigst- und Ethno-Shops sowie Kosmetik- und Haarsalons der Schweiz erhoben.

In einem Mascara wurde eine hohe Menge von in Kosmetika verbotenem Dibutylphthalat nachgewiesen. Der Verkauf des Produktes wurde verboten. Wegen fehlender Deklaration von Konservierungsstoffen mussten sechs Produkte beanstandet werden. Weitere fünf Produkte wurden wegen fehlender Deklaration von Farbmitteln beanstandet. In einem Fall wurde wegen der Verwendung eines nicht erlaubten Farbmittels der Verkauf des Produktes verboten. In einem weiteren Fall zog der Verkäufer das Produkt freiwillig aus dem Verkauf zurück. Vier Mascaras enthielten nicht deklariertes Triethanolamin.

Die Beanstandungsrate von 25% entspricht den Beanstandungsraten der Jahre 2010 -2013. Dekorative Kosmetika für die Augen weisen folglich noch immer eine deutlich zu hohe Nicht-Konformität auf. Auf Grund der hohen Beanstandungsrate drängen sich weitere Kontrollen in den nächsten Jahren auf.

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